Rechtsprechung
BGH, 27.03.1963 - IV ZB 461/62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,3086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 575
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
Verletzung von Art 7 (Rechtsstaatsprinzip) und Art 15 Abs 5 S 2 VvB ( …
Sind die maßgeblichen Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof bereits grundsätzlich entschieden, ist die Revision daher nur zuzulassen, wenn das Berufungsgericht bewusst eine von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abweichende Entscheidung gefällt hat oder wenn es eine neue abweichende Entscheidung des Bundesgerichtshofes noch nicht berücksichtigen konnte (…BGH, Beschlüsse vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 -, juris Rn. 9, 12; vom 27. März 1963, IV ZB 461/62 - und vom 9. Februar 1962 - IV ZB 20/62 -, juris). - BGH, 04.03.2004 - IX ZB 113/03
Rechtsfolgen des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung und der förmlichen …
Wenn das Berufungsgericht in diesem Punkt unabsichtlich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen wäre, der es hat folgen wollen, würde ein solcher Rechtsfehler die Zulassung der Revision nach § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1963 - IV ZB 461/62, RzW 1963, 424 m.w.N. zu § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG a.F. = § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG n.F.). - BGH, 04.03.2004 - IX ZB 587/02
Darlegung eines Divergenzfalls in Entschädigungssachen
Selbst wenn das Berufungsgericht in diesem Punkt unabsichtlich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen wäre, der es hat folgen wollen, würde ein solcher Rechtsfehler die Zulassung der Revision nach § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1963 - IV ZB 461/62, RzW 1963, 424 m.w.N. zu § 219 Abs. 2 Nr. 2 BEG a.F. = § 219 Abs. 2 Nr. 3 BEG n.F.).